Unfallschaden? Jetzt melden!
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Was tun nach einen Unfall?

Was zuerst? Was machen bei Unfall??? Unfallstelle sichern ?!!???


Warnblinker setzen und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar platzieren.


Beweise sammeln:  Notieren Sie: Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners das amtliche Kennzeichen Personalien der Zeugen Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zu­sam­men­stoß. Führen Sie möglichst bei jeder Autofahrt eine Kamera mit.

Polizei - Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere bei Mei­nungs­ver­schiedenheiten, ebenso bei Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder mehreren Unfallbeteiligten.

Ihr gutes Recht - Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sach­ver­stän­diger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sach­verstän­digen­honorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.

Rechtsanwalt - Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes steht Ihnen zu. Ist klar, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie oder ein Anwalt Ihre Schadenersatzansprüche rasch bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden.


Der Partner aus Ketsch, wenn Sie einen Unfallschaden melden möchten - KFZ-Sachverständigen Büro Team-Süd







Bei der Schadenabwicklung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

 

  • Niemals dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung des Schadens überlassen bzw. unter keinen Umständen auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen.
  • Nicht irgendwelche Werkstatt oder Abschleppunternehmer mit Schätzung des Schadens beauftragen (Diese verfolgen oft nur eigene Interessen).
  • Einen freien Sachverständigen (Gutachter) zur Feststellung des Fahrzeugschadens beauftragen.
  • Bei Bedarf Beauftragung einer Werkstatt mit Instandsetzung des Fahrzeugs (nach Absprache mit dem Sachverständigen).
  • Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.


In allen Fällen empfiehlt sich ein guter Informationsaustausch zwischen den Parteien (Geschädigter, Sachverständiger, Rechtsanwalt), um eine kurzfristige und effektive Abwicklung für Geschädigten zu ermöglichen




Falls noch fragen sind gerne nochmals schreiben