Warnblinker setzen und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut sichtbar platzieren.
Beweise sammeln: Notieren Sie: Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners das amtliche Kennzeichen Personalien der Zeugen Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß. Führen Sie möglichst bei jeder Autofahrt eine Kamera mit.
Polizei - Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten, ebenso bei Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder mehreren Unfallbeteiligten.
Ihr gutes Recht - Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des Schadenverursachers zu begleichen ist.
Rechtsanwalt - Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes steht Ihnen zu. Ist klar, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie oder ein Anwalt Ihre Schadenersatzansprüche rasch bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden.
In allen Fällen empfiehlt sich ein guter Informationsaustausch zwischen den Parteien (Geschädigter, Sachverständiger, Rechtsanwalt), um eine kurzfristige und effektive Abwicklung für Geschädigten zu ermöglichen