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Ihr KFZ Gutachter in Ketsch - KFZ-Sachverständigen Büro Team-Süd



Haftpflicht- und Kaskogutachten

Inkl. Angaben zur


  • Reparaturdauer & -bestätigung
  • Wiederbeschaffungswert & -dauer
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Restwertermittlung
  • Kostenvoranschlag
  • Rechnungsprüfung
  • Fahrzeugbewertung für Gebrauchtwagen
  • Wertgutachten für Gebrauchtwagen und Oldtimer



Ihr Unfallgutachter in Ketsch - KFZ-Sachverständigen Büro Team-Süd



Schadensgutachten

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir ein qualifiziertes Kurzgutachten, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Schadensgutachten nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungs­aus­fall­ent­schä­digung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wieder­beschaf­fungs­dauer.



Unsere Unfallgutachter in Ketsch erstellen ein Schadensgutachten für Sie - KFZ-Sachverständigen Büro Team-Süd



Kurzgutachten

Neutrale Kurzgutachten – ähnlich einem Kostenvoranschlag sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadensgutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll.

Die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei klarer Sachlage übernommen.Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.Für Schadenssummen über 750,- Euro ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig ist.

Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer, etc.